Hilfe- und Beratung
Vertrauenspersonen in der Einrichtung:
Marthe Behr,
Telefon: 02204-303106,
Email: marthe.behr@krea-jugendclub.de
Andrä Klaukien,
Telefon: 02204- 303106,
Email: andrae.klaukien@krea-jugendclub.de
Vertrauenspersonen in der Einrichtung:
Marthe Behr,
Telefon: 02204-303106,
Email: marthe.behr@krea-jugendclub.de
Andrä Klaukien,
Telefon: 02204- 303106,
Email: andrae.klaukien@krea-jugendclub.de
Institutionelles Schutzkonzept
Die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach ist eine Einrichtung der kulturellen Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der künstlerischen Ausdrucksfindung.
In einem wertschätzenden und leistungsfreien Klima des sozialen Miteinanders ermutigen unsere professionellen Fachkräfte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum individuellen Ausdruck und fördern ihre personalen, sozialen und kreativen Kompetenzen.
Wir berücksichtigen individuelle Bedürfnisse, Interessen und die Lebenslagen der Beteiligten. Vertrauen, Achtsamkeit Respekt sowie kultursensibles Verhalten sehen wir als Grundlagen des Umgangs miteinander an.
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen, den Schutz und die Realisierung der Rechte junger Menschen. Wir tun dies als Akteur:innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, in unserer Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen auf der Grundlage von § 1 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Wir verurteilen sexualisierte Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein. Wir sind aufmerksam für jede Gefährdung des Kindeswohls und gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt und Misshandlung vor.
Wir sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche in den Angeboten und Praxisformen kultureller Bildung eine sichere Umgebung vorfinden, in der sie vor Gewalt und allen Formen von Grenzverletzungen zuverlässig geschützt sind.
Für alle Praxisformen der kulturellen Bildung sind ästhetische und sinnliche Erfahrungen grundlegend. Im gemeinsamen künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Daher müssen wir in Hinsicht auf individuelles Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Unser Schutzkonzept basiert auf einer Risikoanalyse der verschiedenen Arbeitsbereiche der Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e.V. und bietet einen Handlungsleitfaden für mögliche Notfälle. Es wird mit allen Mitarbeitenden unserer Einrichtung reflektiert und kommuniziert.
Eine ausführliche Information über den Ablauf, Inhalt und Struktur der Kurse und Projekte erhalten die Eltern der Kinder und Jugendlichen vor der Anmeldung.
Die Risikoanalyse stellt eine detaillierte Auseinandersetzung mit möglichen Schwachstellen in den Arbeitsbereichen der Kreativitätsschule dar.
Durch die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung hat das Team eine Sensibilisierung erfahren, die in den alltäglichen Strukturen und Abläufen deutlich erkennbar wird.
Auffällige Verhaltensweisen von Kindern werden kompetent und würdevoll diskutiert, bewertet und behandelt. Ebenso sorgt unser Team selbst dafür, dass keine Situationen oder Momente entstehen, die als fragwürdig oder seltsam interpretiert werden können.
3.1 Persönliche Eignung §4 PrävO
Entsprechend der Präventionsordnung trägt die Kreativitätsschule Bergisch Gladbach e.V. die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über eine persönliche Eignung verfügen. Die Eignung wird überprüft, indem die Thematik von sexualisierter Gewalt bereits im Bewerbungs- bzw. Einführungsgesprächen für neue Teamer*innen thematisiert wird. Unser Schutzkonzept, ein entsprechender Verhaltenskodex sowie eine Selbstverpflichtungserklärung werden mit der neu eingestellten Person intensiv besprochen, schriftlich ausgehändigt und gegengezeichnet.
3.2 Erweitertes Führungszeugnis §5 PrävO
Entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes §72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ lässt sich der Träger der Einrichtung bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen, spätestens alle fünf Jahre, erweiterte Führungszeugnisse nach §30a Abs.1 BZRG (Bundeszentralregister) von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden vorlegen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Personen beschäftigt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Abschnitt 13 des Strafgesetzbuches, §§ 174 ff STGB) rechtskräftig verurteilt worden sind.
3.3 Schulungskonzept
Allen Mitarbeitenden unserer Einrichtung sind Handlungsleitfäden. Hier werden die erforderlichen Schritte benannt, die zu tun sind
3.4 Information der Kooperationspartner
Für weitere Kooperationspartner im Rahmen von Projekten ist das Schutzkonzept verbindlicher Teil der Kooperationsvereinbarung.
3.5 Beschwerdesystem §7 PrävO
Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen, von schützenden Strukturen, die entwickelt werden, wissen und über interne und externe Beschwerdewege informiert sein. Sie kennen die benannten Vertrauenspersonen (weiblich und männlich) und können sie vor Ort oder telefonisch erreichen. Falls eine Grenzüberschreitung bzw. ein Übergriff in einer Einrichtung stattgefunden haben, hat die betroffene Person die Möglichkeit, sich an bekannter Stelle zu beschweren, Vertrauenspersonen und Einrichtungsleitung zu informieren sowie die aufgelisteten Beratungs- und Hilfestellen zu kontaktieren.
Zur Umsetzung eines niedrigschwelligen, verbindlichen Beschwerdesystems wird im Eingangsbereich ein Plakat mit Fotos aller haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden aufgehängt, auf dem deren Namen und Funktionen, sowie andere wichtige Telefonnummern (z.B. Kinderschutz-Telefon) aufgeführt sind.
3.6 Kriseninterventionsplan
Ein Handlungsleitfaden im Falle von Kindeswohlgefährdung liegt den Mitarbeitenden vor. Alle einzuleitenden Schritte werden mit der verantwortlichen Einrichtungsleitung und Fachberatungen geklärt.
Die Einrichtungsleitung kümmert sich um den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie um die Unterstützung der Mitarbeitenden und informiert die Erziehungsberechtigten. Hierbei ist der Datenschutz sicherzustellen. Beobachtungsbogen, Interner Beratungsplan und gemeinsamer Beratungs- und Hilfeplan werden gemäß den Vorlagen unseres Dachverbands (Paritätische) verwendet. die auch zur Dokumentation dienen.
Einrichtungsleitung:
Sigrid Brenner 02204 – 303106 oder 02204 – 64415
André Eigenbrod 02204 – 67913 oder 02204 – 64415
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Jetzt Kontakt aufnehmen:
02204/ 64 415
info@krea-online.de